Schießsport in Aurich

Bogen
"Das sportliche Bogenschießen ist ein Schießsport mit Pfeil und Bogen. Heute ist das Schießen auf standardisierte Zielscheiben mit Recurvebögen, an denen Zielvorrichtungen und Stabilisatoren angebaut sind, die am weitesten verbreitete Bogensportart. Der verwendete Bogen, der häufig als „olympischer Bogen“ bezeichnet wird, ist ein technologisch hoch entwickeltes Sportgerät, mit welchem genaue Treffer auf große Distanzen erzielt werden können. Das Bogenschießen zählt zu den Präzisionssportarten.
Bogenschießen gehört seit 1972 zu den olympischen Sportarten. Zuvor war es bereits in den Jahren 1900, 1904, 1908 und 1920 im Programm der Olympischen Spiele vertreten. 1904 war es die einzige Sportart bei diesen Spielen, bei der auch Frauen teilnahmeberechtigt waren."
(Text: de.wikipedia.org/wiki/bogenschießen)
Beim SV Aurich ist es möglich auf dem Bogenplatz bis zu 100m zu schießen. Zusätzlich gibt es für schlechtes Wetter eine halb überdachte 25m-Bahn, auf der bis zu 3 Schützen gleichzeitig schießen können. Geschossen werden kann zu den normalen Schießzeiten des Vereins. Betreuung findet jedoch nur mittwochs und freitags von 18 bis 20 Uhr statt.
Geschossen werden kann im Bogensport ab einem Alter von ca. 10 Jahren.
Für Einsteiger ohne eigene Waffen stellt der Verein mehrere unterschiedliche Bögen und
Ausrüstung zur Verfügung, die mittwochs und freitags kostenfrei ausgeliehen werden
können. Aktive Mitglieder des Vereins können die Bahnen kostenfrei nutzen, Gäste sowie passive Mitglieder zahlen eine Standgebühr von 5 Euro.
Interessierte sind gerne zu einem Schnuppertraining eingeladen. Melde dich einfach bei bogensport@svaurich.de um einen passenden Termin zu finden. Es gelten die normalen Standgebühren für Gäste. Solltest du jedoch am Tag des Schnupperns direkt nach dem Probeschießen unseren Mitgliedantrag ausfüllen und unterschreiben, dann entfallen die Standgebühren für das Schnuppertraining für dich. Zusätzlich bieten wir momentan Schnuppertrainings an. Details dazu findest du hier.
Für Jugendliche unter 18 bedarf es dem Einverständnis aller Erziehungsberechtigter. Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten gilt hierbei als Einverständnis.

